Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand
1.1. Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen regeln die verschiedenen Dienstleistungen, die Lancom AG dem Kunden bietet, dazu gehören auch Warenlieferungen.
2. Auftragserteilung
2.1. Die Auftrageserteilung erfolgt mittels unterzeichneter Bestellung vom Kunden. In Ausnahmefällen kann die Auftragserteilung auch mündlich erfolgen. Jedoch auch in diesem Fall gelangen diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zur Anwendung.
3. Leistungsumfang Lancom AG
3.1. Der detaillierte Leistungsumfang ist in der Offerte der Lancom AG definiert. Wird ein Auftrag mündlich vom Kunden erteilt, gilt der vereinbarte Leistungsumfang unter Einbezug dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Lancom AG:
3.2. Der Lancom-Mitarbeiter unterstützt den Kunden durch seine Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich Informatik- und Telekommunikationsbelangen. Lancom AG ist berechtigt, zur Ausführung von Dienstleistungen fachkundige Dritte bei zu ziehen.
3.3. Der Kunde erwirbt das Recht auf Funktionalität. Das Recht auf die Lösung, die zur Funktionalität führt, bleibt ausschliesslich bei der Firma Lancom AG. Diese Lösungen werden nicht offengelegt.
3.4. Einsätze ausserhalb der wöchentlich normalen Arbeitszeit unterliegen Sonderansätzen.
3.5. Bei Mehrkosten und Regiearbeiten wird die geleistete Arbeitszeit durch vom Kunden zu unterzeichnende Arbeitsrapporte belegt. Die Zeit, welche der Lancom-Mitarbeiter für den Kunden arbeitet, bzw. zur Verfügung steht, gilt als Arbeitszeit, unabhängig vom Ort, an dem die Dienstleistungen erbracht werden.
4. Leistungsumfang Kunde
4.1. Der Kunde stellt Lancom AG kostenlos alle vorhandenen Informationen, Einrichtungen sowie auch die sonst erforderliche Unterstützung zur Erbringung der vertraglich vereinbaren Dienstleistungen zur Verfügung, soweit dadurch nicht vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten verletzt werden. Der Kunde stellt ausreichenden Zugriff auf einer der Aufgabenstellung entsprechende und zeitlichen verfügbaren Systemumgebung sicher.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, exkl. Mehrwertsteuer.
5.2. Falls nichts erwähnt ist, werden allfällige Transport- und Verpackungskosten ab Sitz der Lancom AG zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.3. Werden zusätzliche Ausgaben durch Gründe verursacht, die der Kunde zu vertreten hat oder durch weitere für das Gelingen des Projektes unerlässliche Leistungen seitens Lancom AG hervorruft, die nicht voraussehbar waren, so können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
5.4. Lancom AG ist berechtigt, bei Neukunden oder grösseren Aufträgen eine Vorauszahlung zu verlangen.
5.5. Die Zahlung hat 14 Tage nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung ist Lancom AG berechtigt, zusätzlich die ortsüblichen Zinsen zu verrechnen.
5.6. Befindet sich der Kunde in Verzug, kann Lancom AG nach seinem Gutdünken vom Vertrag zurücktreten und die Rückgabe von allenfalls bereits gelieferter Ware verlangen. Die Lancom AG kann aber auch die Erfüllung des Vertrages aufrecht erhalten und den Eigentumsvorbehalt gemäss Ziffer 6 eintragen lassen.
5.7. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder das Aufrechnen mit irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Es sei denn, die Lancom AG hat die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lancom AG (Art. 716 OR). Gerät der Kunde in Verzug, hat die Lancom AG das Recht, den Eigentumsvorgehalt einseitig, auf Kosten des Kunden, im Eigentumsvorbehalts-Register am Domizil des Kunden eintragen zu lassen.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Lancom AG bis zur vollständigen Bezahlung unverzüglich und schriftlich über jede Änderung des Standortes der Ware zu benachrichtigen.
7. Kundenverantwortung
7.1. Der Kunde übernimmt grundsätzlich die Verantwortung für die Massnahmen zur Überprüfung von Ergebnissen und Auswertungen sowie zur Sicherung von Daten und Programmen.
7.2. Bei Voice- und Data-Arbeiten sind Netzunterbrechungen nicht ausgeschlossen. Der Kunde muss deshalb dafür besorgt sein, dass all seine Daten immer - wenn möglich täglich - gesichert werden. Bei Datenverlust lehnt die Lancom AG jegliche Haftung ab.
8. Mängelrüge
8.1. Alle Reklamationen allfälliger Mängel müssen der Lancom AG innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung, bzw. Lieferung schriftlich gemeldet werden.
9. Gewährleistung
9.1. Die Lancom AG verpflichtet sich, die Arbeiten nach bestem Wissen und mit grösstmöglicher Sorgfalt zu verrichten.
9.2. Die Lancom AG kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die von ihr gewartete Konfiguration unununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen eingesetzt werden kann.
9.3. Die Lancom AG gewährt dem Kunden eine Garantie gemäss Vereinbarung. Die Garantie umfasst den Ersatz von mangelhaften Teilen. Die Personal- und Reisekosten für den Reparaturdienst und die Wiederinstandstellungskosten gehen zu Lasten des Kunden, insbesondere auch Kosten für die Wiederherstellung von Daten, ausser es ist in einem Wartungsvertrag anders definiert.
9.4. Störungen oder Schäden, die infolge unsachgemässer Bedienung durch den Kunden, sein Personal oder durch Dritte auftreten, sind durch die Garantie nicht gedeckt.
9.5. Schäden, welche durch höhere Gewalt, Explosionen, Lösch- und Rettungsaktions-Schäden, Einbruch und Diebstahl, Elektrizitätsstörungen, Spannungsabfalls usw. eintreten, sind durch die Garantie nicht gedeckt.
10. Haftung
10.1. Die Lancom AG haftet für direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages aus irgendwelchen Gründen entstanden sind, z.B. aus Nichterfüllung, Sorgfaltsverletzung oder Verzug, wenn diese Schäden durch die Lancom AG grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind.
10.2. Jede weiter Haftung oder Verpflichtung im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen sowie Einsatz und Gebrauch des Arbeitsresultates und die damit erzielten Resultate (insbesondere für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden oder Ansprüche Dritter) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10.3. Die Lancom AG haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung von Leistungen verhindert wird.
10.4. Lancom AG haftet keinesfalls für den Schaden oder Verlust von Daten oder Dokumenten, die dem Kunden im Rahmen des Auftrages zur Verfügung gestellt werden. Es ist Sache des Kunden sicher zu stellen, dass entsprechende Backup-Kopien vorhanden sind.
11. Schadloshaltung
11.1. Der Kunde verpflichtet sich, Lancom AG zu schützen und völlig schadlos zu halten im Falle von Drittansprüchen, die sich aus der Lancom AG Dienstleistungen gemäss den Anweisungen des Kunden ergeben.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Diese Bestimmungen regeln abschliessend sämtliche anwendbaren Bestimmungen für Dienstleistungen und Warenlieferungen der Lancom AG. Mündliche Abmachungen sind unverbindlich.
12.2. Nichtigkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen oder der darauf bezugnehmenden Unterlagen oder Verträge zwischen den Parteien berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3. Diese Bestimmungen unterstehen dem schweizerischen Recht.
12.4. Beide Vertragspartner verpflichten sich, im Falle eines Rechtsstreites im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen alle Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
13. Gerichtsstand
13.1. Gerichtsstand ist der Sitz der Lancom AG. Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.